Nach dem Facharzt
Mit der Verleihung des Facharzttitels bist Du zur eigenverantwortlichen Betreuung von Patient*innen mit entsprechenden Krankheitsbildern berechtigt.
Als Fachärzt*in für Gastroenterologie kannst Du sowohl im ambulanten wie im stationären Sektor tätig sein.
Karriereweg nach dem Facharzt
Tätigkeit im stationären Sektor
Viele Kolleg*innen bleiben nach der Facharztprüfung wenigstens noch einige Zeit an einem Krankenhaus, da es dort auch nach der Prüfung noch viele Möglichkeiten zur weiteren Ausbildung bzw. Spezialisierung gibt.
Die erfolgreiche Facharztprüfung ist in vielen Kliniken eine Voraussetzung zur Übertragung einer Oberarztposition, die mit einem erweiterten ärztlichen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einhergeht. In zahlreichen Kliniken vertreten Oberärzte das Fach Gastroenterologie, z.B. wenn der klinikleitende Arzt eine andere Spezialisierung hat.
Meist nach mehrjähriger Oberarzttätigkeit kann einem Facharzt die Leitung einer gastroenterologischen Klinik oder Sektion übertragen werden, in Deutschland ist der Facharzt für Gastroenterologie eine der häufigsten Subspezialisierungen von Chefärzten innerhalb der Inneren Medizin.
Tätigkeit im ambulanten Sektor
Voraussetzung für die Gründung einer fachärztlichen Praxis (also die Niederlassung) ist in der Regel der Erwerb eines Facharztsitzes (einer Planstelle für ambulant tätige Fachärzte, die sich auf einen bestimmten regionalen Bezirk bezieht und von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vergeben bzw. vermittelt wird). Dies bedeutet in der Regel die Übernahme eines solchen Sitzes von einem nicht mehr kassenärztlich tätigen (älteren) Kollegen. Solche Facharztsitze können unter bestimmten Voraussetzungen auch geteilt werden.
Unterschieden werden sollte die Tätigkeit als niedergelassene Fachärzt*in von der in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), hier wird ein*e Fachärzt*in von einem Dritten auf einem Facharztsitz angestellt, hier sind auch Teilzeitmodelle möglich.